154.110
CH-BS
§ 3 Organisations- und Verfahrensreglement des Gerichtsrats - Sekretariat
Organisation und Verfahren
§ 3 Organisations- und Verfahrensreglement des Gerichtsrats · Sekretariat
1. Die Erste Gerichtsschreiberin oder der Erste Gerichtsschreiber des Appellationsgerichts und die Verwaltungschefin oder der Verwaltungschef des Appellationsgerichts führen das Sekretariat des Gerichtsrats. Sie nehmen an den Sitzungen des Gerichtsrats mit beratender Stimme teil.
2. Die Erste Gerichtsschreiberin oder der Erste Gerichtsschreiber des Appellationsgerichts und die Verwaltungschefin oder der Verwaltungschef des Appellationsgerichts unterstützen den Gerichtsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben und üben die ihnen vom Gerichtsrat übertragenen Aufgaben aus.