Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
154.110 CH-BS

§ 24 Organisations- und Verfahrensreglement des Gerichtsrats - Publikation von Interessenbindungen

Nebentätigkeiten von Gerichtspräsidien und vollzeitlich tätigen Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 24 Organisations- und Verfahrensreglement des Gerichtsrats · Publikation von Interessenbindungen

1. Der Gerichtsrat publiziert zu Beginn des Amtsjahres die von den einzelnen Gerichten erstellten personenbezogenen Verzeichnisse der Mitteilungen über die Interessenbindungen seiner Mitglieder.

← § 23 Organisations- und Verfahrensreglement des Gerichtsrats Zusammensetzung § 25 Organisations- und Verfahrensreglement des Gerichtsrats →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →