Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
154.100 LOJGOGLOG CH-BS

§ 96 Gesetz betreffend die Organisation der Gerichte und der Staatsanwaltschaft (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)

Staatsanwaltschaft - Aufsicht
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (100 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 96 Gerichtsorganisationsgesetz, GOG

1. Die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft stehen unter der Aufsicht des Regierungsrates.

2. Die Aufsicht des Regierungsrates über die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft umfasst folgende Aufgaben

1. Entgegennahme des Jahresberichts und des Berichts über die Jahresrechnung;

2. Entgegennahme des Budgetentwurfs;

3. Behandeln von aufsichtsrechtlichen Anzeigen betreffend die Amtsführung der Ersten Staatsanwältin oder des Ersten Staatsanwalts.

3. Für die Behandlung von aufsichtsrechtlichen Anzeigen gegen die Erste Staatsanwältin oder den Ersten Staatsanwalt kann der Regierungsrat Einsicht in die Verfahrensakten nehmen.

4. Er kann eine in der Strafrechtspflege erfahrene Person mit der Instruktion des Verfahrens über eine aufsichtsrechtliche Anzeige beauftragen. Diese erstattet dem Regierungsrat Bericht und gibt eine Empfehlung ab.

5. Der Regierungsrat kann generelle Weisungen betreffend die administrative Amtsführung erlassen. Weisungen des Regierungsrates im Einzelfall betreffend Einleitung, Durchführung und Abschluss eines Verfahrens, die Vertretung der Anklage vor Gericht und die Ergreifung von Rechtsmitteln sind ausgeschlossen.

6. Der Verkehr zwischen dem Regierungsrat und der Staatsanwaltschaft bzw. Jugendanwaltschaft sowie der Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft wird durch das zuständige Departement vermittelt, ausser der Regierungsrat ordnet für bestimmte Geschäfte etwas anderes an.

← § 95 Gerichtsorganisationsgesetz, GOG Gesetz betreffend die Organisation der Gerichte und der Staatsanwaltschaft (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) § 97 Gerichtsorganisationsgesetz, GOG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →