154.100
LOJGOGLOG
CH-BS
§ 94 Gesetz betreffend die Organisation der Gerichte und der Staatsanwaltschaft (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
Staatsanwaltschaft - Aufgaben und Zuständigkeit
§ 94 Gerichtsorganisationsgesetz, GOG
1. Die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft stellen nach den Vorschriften von StPO und JStPO die Verfolgung von Straftaten im Kanton Basel-Stadt sicher und leisten Rechtshilfe.
2. Die Jugendanwaltschaft leistet Präventionsarbeit zur Verhinderung von Jugendkriminalität und besorgt den Vollzug von in ihrem Bereich ausgesprochenen Sanktionen.