153.900
CH-BS
Artikel 6 Vereinbarung über die Konferenz der Kantonsregierungen - 1. Aufgaben
Plenarkonferenz
Artikel 6 Vereinbarung über die Konferenz der Kantonsregierungen · 1. Aufgaben
1. Die Plenarkonferenz wählt für eine Amtsdauer von zwei Jahren (mit der Möglichkeit einer Wiederwahl)
- den Präsidenten;
- den Leitenden Ausschuss.
2. Sie bezeichnet das Sekretariat.
3. Sie fasst im Übrigen alle Beschlüsse, die nicht einem anderen Organ zugewiesen sind.