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Artikel 15 Vereinbarung über die Konferenz der Kantonsregierungen - Inkrafttreten

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Artikel 15 Vereinbarung über die Konferenz der Kantonsregierungen · Inkrafttreten

1. Diese Vereinbarung tritt einen Monat nach dem Tag in Kraft, an dem alle Kantonsregierungen schriftlich die Zustimmung zur Vereinbarung erklärt haben. Depositarstelle ist der Regierungsrat des Kantons Bern.

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