153.900
CH-BS
Artikel 12 Vereinbarung über die Konferenz der Kantonsregierungen - 2. Sitzungen
Leitender Ausschuss
Artikel 12 Vereinbarung über die Konferenz der Kantonsregierungen · 2. Sitzungen
1. Der Präsident beruft den Leitenden Ausschuss ein, so oft es die Geschäfte erfordern oder wenn es ein Mitglied verlangt.