153.810
CH-BS
§ 4 Verordnung zum Gesetz über die Verwaltungsgebühren - c) Unmittelbare Kosten
Kostendeckungsprinzip
§ 4 Verordnung zum Gesetz über die Verwaltungsgebühren · c) Unmittelbare Kosten
1. Die unmittelbaren Kosten bestehen vor allem im Personalaufwand, namentlich wenn ganz besondere Sachkenntnisse erforderlich sind, im Materialverbrauch und ähnlichen Kosten.