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153.810 CH-BS

§ 4 Verordnung zum Gesetz über die Verwaltungsgebühren - c) Unmittelbare Kosten

Kostendeckungsprinzip
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§ 4 Verordnung zum Gesetz über die Verwaltungsgebühren · c) Unmittelbare Kosten

1. Die unmittelbaren Kosten bestehen vor allem im Personalaufwand, namentlich wenn ganz besondere Sachkenntnisse erforderlich sind, im Materialverbrauch und ähnlichen Kosten.

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