153.800
CH-BS
§ 4 Gesetz über die Verwaltungsgebühren - Gebührenrahmen oder Tarife
Gebührenverordnungen
§ 4 Gesetz über die Verwaltungsgebühren · Gebührenrahmen oder Tarife
1. Die Gebührenrahmen oder Tarife werden durch den Regierungsrat oder die obersten Exekutivbehörden der Gemeinden nach den Grundsätzen der §§ 2 und 3 auf dem Verordnungswege festgesetzt.