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§ 4 Gesetz über die Verwaltungsgebühren - Gebührenrahmen oder Tarife

Gebührenverordnungen
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§ 4 Gesetz über die Verwaltungsgebühren · Gebührenrahmen oder Tarife

1. Die Gebührenrahmen oder Tarife werden durch den Regierungsrat oder die obersten Exekutivbehörden der Gemeinden nach den Grundsätzen der §§ 2 und 3 auf dem Verordnungswege festgesetzt.

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