153.610
CH-BS
§ 8 Verordnung über die Registraturen und das Archivieren - Aufsicht
Staatsarchiv und Gemeindearchive
§ 8 Registratur- und Archivierungsverordnung · Aufsicht
1. Das Staatsarchiv ist das kantonale Fachorgan für die Gemeindeaufsicht in Archivsachen.