Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
153.610 CH-BS

§ 8 Verordnung über die Registraturen und das Archivieren - Aufsicht

Staatsarchiv und Gemeindearchive
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§ 8 Registratur- und Archivierungsverordnung · Aufsicht

1. Das Staatsarchiv ist das kantonale Fachorgan für die Gemeindeaufsicht in Archivsachen.

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