Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
153.610 CH-BS

§ 6 Verordnung über die Registraturen und das Archivieren - Dokumentationsmaterialien

Aufgaben des Staatsarchivs
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§ 6 Registratur- und Archivierungsverordnung · Dokumentationsmaterialien

1. Zu den Dokumentationsmaterialien, welche der Ergänzung des übrigen Archivguts dienen, zählen insbesondere Bildmaterial, Drucksachen, Zeitungsausschnitte sowie eine Bibliothek.

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