Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
153.610 CH-BS

§ 5 Verordnung über die Registraturen und das Archivieren - Öffentlichkeit der Verwaltung

Aufgaben des Staatsarchivs
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§ 5 Registratur- und Archivierungsverordnung · Öffentlichkeit der Verwaltung

1. Das Staatsarchiv unterstützt die allgemeinen staatlichen Massnahmen zur Förderung der Öffentlichkeit der Verwaltung.

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