153.610
CH-BS
§ 5 Verordnung über die Registraturen und das Archivieren - Öffentlichkeit der Verwaltung
Aufgaben des Staatsarchivs
§ 5 Registratur- und Archivierungsverordnung · Öffentlichkeit der Verwaltung
1. Das Staatsarchiv unterstützt die allgemeinen staatlichen Massnahmen zur Förderung der Öffentlichkeit der Verwaltung.