153.610
CH-BS
§ 40 Verordnung über die Registraturen und das Archivieren
Aufhebung bestehenden Rechts
§ 40 Registratur- und Archivierungsverordnung
1. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird gleichzeitig mit dem Gesetz über das Archivwesen (Archivgesetz) vom 11. September 1996 auf den 1. November 1998 wirksam.
2. Das Reglement betreffend die Registraturen der öffentlichen Verwaltung und die Ablieferungen an das Staatsarchiv vom 26. Januar 1956 wird aufgehoben.