Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
153.500 CH-BS

§ 1 Verordnung über die Mitwirkung der Quartierbevölkerung - Gegenstand

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Verordnung über die Mitwirkung der Quartierbevölkerung · Gegenstand

1. Die Verordnung regelt, soweit keine anderen Vorschriften bestehen, die Mitwirkung der Quartierbevölkerung der Einwohnergemeinde der Stadt Basel in Belangen, die sie besonders betreffen.

Gegenstand § 2 Verordnung über die Mitwirkung der Quartierbevölkerung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →