153.500
CH-BS
§ 1 Verordnung über die Mitwirkung der Quartierbevölkerung - Gegenstand
§ 1 Verordnung über die Mitwirkung der Quartierbevölkerung · Gegenstand
1. Die Verordnung regelt, soweit keine anderen Vorschriften bestehen, die Mitwirkung der Quartierbevölkerung der Einwohnergemeinde der Stadt Basel in Belangen, die sie besonders betreffen.