153.340
VoAGOV
CH-BS
§ 2 Verordnung über die Einbindung des Authentifizierungsdienstes der Schweizer Behörden AGOV in das zentrale elektronische Behördenportal (VoAGOV) - Authentifizierungsqualität
§ 2 VoAGOV · Authentifizierungsqualität
1. Die zuständige Fachbehörde bestimmt, welche AGOV-Authentifizierungsqualität (AGOVaq) für den Zugang zu einem elektronischen Dienst notwendig ist.