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153.340 VoAGOV CH-BS

§ 2 Verordnung über die Einbindung des Authentifizierungsdienstes der Schweizer Behörden AGOV in das zentrale elektronische Behördenportal (VoAGOV) - Authentifizierungsqualität

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§ 2 VoAGOV · Authentifizierungsqualität

1. Die zuständige Fachbehörde bestimmt, welche AGOV-Authentifizierungsqualität (AGOVaq) für den Zugang zu einem elektronischen Dienst notwendig ist.

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