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153.340 VoAGOV CH-BS

§ 1 Verordnung über die Einbindung des Authentifizierungsdienstes der Schweizer Behörden AGOV in das zentrale elektronische Behördenportal (VoAGOV) - Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden AGOV

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§ 1 VoAGOV · Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden AGOV

1. Die technische Betreiberin des Behördenportals kann den Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden AGOV zur Identifizierung und Authentisierung der Nutzenden einbinden.

Verordnung über die Einbindung des Authentifizierungsdienstes der Schweizer Behörden AGOV in das zentrale elektronische Behördenportal (VoAGOV) - Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden AGOV § 2 VoAGOV →

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