153.340
VoAGOV
CH-BS
§ 1 Verordnung über die Einbindung des Authentifizierungsdienstes der Schweizer Behörden AGOV in das zentrale elektronische Behördenportal (VoAGOV) - Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden AGOV
§ 1 VoAGOV · Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden AGOV
1. Die technische Betreiberin des Behördenportals kann den Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden AGOV zur Identifizierung und Authentisierung der Nutzenden einbinden.