153.320
ISBDSIISV
CH-BS
§ 4 Verordnung über die Informationssicherheit (ISV) - Steuerungsorgan für Informationssicherheit
Zuständigkeiten und Aufgaben - Strategische Ebene
§ 4 ISV · Steuerungsorgan für Informationssicherheit
1. Das Steuerungsorgan für Informationssicherheit steht dem Regierungsrat als beratendes Gremium zur Seite und stellt die Anträge zur Anpassung der Informationssicherheitsstrategie. Die oder der Vorsitzende des Steuerungsorgans für Informationssicherheit erstattet dem Regierungsrat einmal jährlich Bericht über die Erreichung der Ziele der Strategie in den Departementen.
2. Das Steuerungsorgan für Informationssicherheit erlässt Weisungen und kontrolliert deren Einhaltung über eine jährliche Berichterstattung durch die kantonale Beauftragte oder den kantonalen Beauftragten für Informationssicherheit (ISB).
3. Es entscheidet abschliessend über Ausnahmen von Informationssicherheitsmassnahmen.