153.300
CH-BS
§ 9 Gesetz über ein zentrales elektronisches Behördenportal (Behördenportalgesetz) - Löschung der Daten
Rechte und Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer
§ 9 Behördenportalgesetz · Löschung der Daten
1. Die Nutzerinnen und Nutzer können ihr eKonto auflösen. Die dort gespeicherten Daten werden unwiderruflich gelöscht.