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§ 9 Gesetz über ein zentrales elektronisches Behördenportal (Behördenportalgesetz) - Löschung der Daten

Rechte und Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer
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§ 9 Behördenportalgesetz · Löschung der Daten

1. Die Nutzerinnen und Nutzer können ihr eKonto auflösen. Die dort gespeicherten Daten werden unwiderruflich gelöscht.

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