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§ 3 Gesetz über ein zentrales elektronisches Behördenportal (Behördenportalgesetz) - Aufbau des Behördenportals

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 Behördenportalgesetz · Aufbau des Behördenportals

1. Das Behördenportal hat insbesondere folgende Komponenten

a) eKonto;

b) Authentisierungsdienst;

c) Autorisierungsdienst;

d) Benachrichtigungsdienst;

e) Technische Sicherheitsinfrastruktur, einschliesslich verschlüsselter Kommunikation.

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