153.300
CH-BS
§ 12 Gesetz über ein zentrales elektronisches Behördenportal (Behördenportalgesetz) - Löschung der Daten
Rechte und Pflichten der Behörden
§ 12 Behördenportalgesetz · Löschung der Daten
1. Haben sich Nutzerinnen und Nutzer mehr als zwei Jahre nicht mehr an ihrem Konto angemeldet, wird dieses nach Vorankündigung automatisch aufgelöst und die dort gespeicherten Daten werden gelöscht.
2. Verstossen Nutzerinnen und Nutzer gegen die Nutzungsbedingungen, entscheidet die zuständige Stelle unter Vorankündigung über die Auflösung des eKontos und die Löschung der dort gespeicherten Daten.