153.300
CH-BS
§ 11 Gesetz über ein zentrales elektronisches Behördenportal (Behördenportalgesetz) - Zugriffsrechte und Protokollierung
Rechte und Pflichten der Behörden
§ 11 Behördenportalgesetz · Zugriffsrechte und Protokollierung
1. Autorisierte Mitarbeitende der Verwaltung haben Zugriff auf das eKonto, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist.
2. Die Zugriffsberechtigung unterteilt sich in eine Abfrage- und Bearbeitungsberechtigung.
3. Jeder Zugriff auf das Behördenportal wird zwecks Nachvollziehbarkeit protokolliert.