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§ 11 Gesetz über ein zentrales elektronisches Behördenportal (Behördenportalgesetz) - Zugriffsrechte und Protokollierung

Rechte und Pflichten der Behörden
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§ 11 Behördenportalgesetz · Zugriffsrechte und Protokollierung

1. Autorisierte Mitarbeitende der Verwaltung haben Zugriff auf das eKonto, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist.

2. Die Zugriffsberechtigung unterteilt sich in eine Abfrage- und Bearbeitungsberechtigung.

3. Jeder Zugriff auf das Behördenportal wird zwecks Nachvollziehbarkeit protokolliert.

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