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153.280 CH-BS

§ 2 Geschäftsordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Information und den Datenschutz - Grundsatz

Klassifizierung
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§ 2 Geschäftsordnung Information und Datenschutz · Grundsatz

1. Die Klassifizierung von Beschlüssen des Regierungsrates und der dazu gehörenden Berichte richtet sich nach den Bestimmungen der Verordnung über die Information und den Datenschutz (Informations- und Datenschutzverordnung, IDV) vom 9. August 2011.

2. Für die Beschlüsse und die dazu gehörenden Berichte gilt jeweils dieselbe Klassifizierungskategorie.

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