153.280
CH-BS
§ 2 Geschäftsordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Information und den Datenschutz - Grundsatz
Klassifizierung
§ 2 Geschäftsordnung Information und Datenschutz · Grundsatz
1. Die Klassifizierung von Beschlüssen des Regierungsrates und der dazu gehörenden Berichte richtet sich nach den Bestimmungen der Verordnung über die Information und den Datenschutz (Informations- und Datenschutzverordnung, IDV) vom 9. August 2011.
2. Für die Beschlüsse und die dazu gehörenden Berichte gilt jeweils dieselbe Klassifizierungskategorie.