153.280
CH-BS
§ 13 Geschäftsordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Information und den Datenschutz - Übergangsbestimmung
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 13 Geschäftsordnung Information und Datenschutz · Übergangsbestimmung
1. Die vorliegende Geschäftsordnung findet auf Beschlüsse des Regierungsrates Anwendung, welche nach dem 1. Januar 2012 gefasst werden.