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153.280 CH-BS

§ 13 Geschäftsordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Information und den Datenschutz - Übergangsbestimmung

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 13 Geschäftsordnung Information und Datenschutz · Übergangsbestimmung

1. Die vorliegende Geschäftsordnung findet auf Beschlüsse des Regierungsrates Anwendung, welche nach dem 1. Januar 2012 gefasst werden.

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