Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
153.260 IDGLIPD CH-BS

§ 4 Gesetz über die Information und den Datenschutz - Transparenzprinzip

Allgemeine Grundsätze für den Umgang mit Informationen
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§ 4 Informations- und Datenschutzgesetz, IDG · Transparenzprinzip

1. Das öffentliche Organ gestaltet den Umgang mit Informationen so, dass es rasch, umfassend und sachlich informieren kann.

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