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§ 12 Verordnung über die Kantonale Krisenorganisation (KKO VO) - Aufgaben der Geschäftsstelle KKO

Aufgaben
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§ 12 KKO VO · Aufgaben der Geschäftsstelle KKO

1. Die Geschäftsstelle KKO ist für die fachliche und administrative Betreuung der Milizorganisation KKO zuständig. Sie erarbeitet Gefährdungsanalysen und Risikobeurteilungen und ist für folgende Belange verantwortlich

a) Prävention: Recht, Raumplanung, organisatorische Massnahmen,

b) Vorsorge: Führung, Einsatz- und Notfallplanungen, Ausbildungen und Übungen,

c) Vorbereitung: Verhaltensempfehlungen.

2. Des Weiteren übernimmt sie folgende Aufgaben

a) Sie koordiniert die Katastrophenvorsorge im Kanton.

b) Sie definiert Leistungsaufträge mit Dritten.

3. Die Geschäftsstelle KKO sorgt dafür, dass die Angehörigen der KKO für Ihren Einsatz in besonderen und ausserordentlichen Lagen ausgebildet und vorbereitet sind.

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