153.115
CH-BS
§ 9 Weisung betreffend Ausrichtung von Sitzungsgeldern - Zuschlag für Betreuungsaufgaben
§ 9 Weisung betreffend Ausrichtung von Sitzungsgeldern · Zuschlag für Betreuungsaufgaben
1. Nichterwerbstätigen oder teilzeiterwerbstätigen Kommissionsmitgliedern werden zusätzlich zum Grundansatz die aufgrund ihrer Kommissionstätigkeit nachweisbaren finanziellen Aufwendungen für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen nahen Familienangehörigen bis maximal zu einem Betrag von CHF 80 pro halbtägige Sitzung vergütet.