153.115
CH-BS
§ 8 Weisung betreffend Ausrichtung von Sitzungsgeldern - Zusatzaufwand für Präsidium oder Vorsitz
§ 8 Weisung betreffend Ausrichtung von Sitzungsgeldern · Zusatzaufwand für Präsidium oder Vorsitz
1. Obliegen einer Vorsitzenden bzw. einem Vorsitzenden einer Kommission oder einer Kammer über das Aktenstudium hinausgehende zusätzliche Vorbereitungsaufgaben, namentlich prozessleitende Funktionen, die mindestens eine Stunde pro Sitzung in Anspruch nehmen, wird eine zusätzliche Entschädigung von CHF 50 pro halbtägige Sitzung ausgerichtet.