153.115
CH-BS
§ 6 Weisung betreffend Ausrichtung von Sitzungsgeldern - Zuschläge für erhöhten Aufwand
§ 6 Weisung betreffend Ausrichtung von Sitzungsgeldern · Zuschläge für erhöhten Aufwand
1. Die Departementsvorsteherinnen und Departementsvorsteher können für Kommissionen, deren Mitglieder einen erhöhten Aufwand erbringen müssen, höhere Sitzungsgelder bewilligen
a) Grundansatz: CHF 100
b) Zuschlag für Selbständigerwerbende mit Verdienstausfall: CHF 200
c) Jahresentschädigung pauschal: CHF 500
2. Die Jahresentschädigung wird nur an Kommissionsmitglieder ausgerichtet, die an mindestens 50% der Sitzungen pro Jahr teilgenommen haben.