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153.115 CH-BS

§ 2 Weisung betreffend Ausrichtung von Sitzungsgeldern - Grundsatz

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§ 2 Weisung betreffend Ausrichtung von Sitzungsgeldern · Grundsatz

1. Die Mitwirkung in Kommissionen ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, welche grundsätzlich nicht entschädigt wird.

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