153.115
CH-BS
§ 2 Weisung betreffend Ausrichtung von Sitzungsgeldern - Grundsatz
§ 2 Weisung betreffend Ausrichtung von Sitzungsgeldern · Grundsatz
1. Die Mitwirkung in Kommissionen ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, welche grundsätzlich nicht entschädigt wird.