Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
153.115 CH-BS

§ 12 Weisung betreffend Ausrichtung von Sitzungsgeldern - Ablieferungspflichtige Nebeneinkünfte

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 12 Weisung betreffend Ausrichtung von Sitzungsgeldern · Ablieferungspflichtige Nebeneinkünfte

1. Für Kommissionsmitglieder, die in einem Arbeitsverhältnis zum Kanton Basel-Stadt stehen, gelten die Sitzungsgelder als ablieferungspflichtige Nebeneinkünfte im Sinne von § 20 des Lohngesetzes.

← § 11 Weisung betreffend Ausrichtung von Sitzungsgeldern Geltungsbereich § 13 Weisung betreffend Ausrichtung von Sitzungsgeldern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →