153.115
CH-BS
§ 12 Weisung betreffend Ausrichtung von Sitzungsgeldern - Ablieferungspflichtige Nebeneinkünfte
§ 12 Weisung betreffend Ausrichtung von Sitzungsgeldern · Ablieferungspflichtige Nebeneinkünfte
1. Für Kommissionsmitglieder, die in einem Arbeitsverhältnis zum Kanton Basel-Stadt stehen, gelten die Sitzungsgelder als ablieferungspflichtige Nebeneinkünfte im Sinne von § 20 des Lohngesetzes.