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§ 2bis Gesetz betreffend die Beauftragte/den Beauftragten für das Beschwerdewesen (Ombudsfrau / Ombudsmann) des Kantons Basel-Stadt

Aufgaben und Organisation
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§ 2bis Gesetz betreffend die Beauftragte/den Beauftragten für das Beschwerdewesen (Ombudsfrau / Ombudsmann) des Kantons Basel-Stadt

1. Die Ombudsstelle ist organisatorisch dem Büro des Grossen Rates zugeordnet.

2. Sie erstellt ihr Budget selbständig.

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