152.900
CH-BS
§ 2bis Gesetz betreffend die Beauftragte/den Beauftragten für das Beschwerdewesen (Ombudsfrau / Ombudsmann) des Kantons Basel-Stadt
Aufgaben und Organisation
§ 2bis Gesetz betreffend die Beauftragte/den Beauftragten für das Beschwerdewesen (Ombudsfrau / Ombudsmann) des Kantons Basel-Stadt
1. Die Ombudsstelle ist organisatorisch dem Büro des Grossen Rates zugeordnet.
2. Sie erstellt ihr Budget selbständig.