152.900
CH-BS
§ 12 Gesetz betreffend die Beauftragte/den Beauftragten für das Beschwerdewesen (Ombudsfrau / Ombudsmann) des Kantons Basel-Stadt
Schlussbestimmungen
§ 12 Gesetz betreffend die Beauftragte/den Beauftragten für das Beschwerdewesen (Ombudsfrau / Ombudsmann) des Kantons Basel-Stadt
1. Mit dem Erlass dieses Gesetzes werden die nachstehenden kantonalen Gesetze geändert