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§ 7 Reglement betreffend Akkreditierung der Medienschaffenden und Zutritt zum Grossen Rat - Personenkreis ohne Zutritt

Zutritt zum Grossen Rat
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§ 7 Reglement betreffend Akkreditierung der Medienschaffenden und Zutritt zum Grossen Rat · Personenkreis ohne Zutritt

1. Personen ohne uneingeschränkte oder eingeschränkte Zutrittsberechtigung haben an den Sitzungstagen des Grossen Rates keinen Zutritt zur Parlamentszone und werden von den damit beauftragten Ratsweibeln ohne weiteres in den Bereich der öffentlichen Zone weggewiesen.

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