Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.500 CH-BS

§ 4 Reglement betreffend Akkreditierung der Medienschaffenden und Zutritt zum Grossen Rat - Grossratssaal

Zutritt zum Grossen Rat
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Reglement betreffend Akkreditierung der Medienschaffenden und Zutritt zum Grossen Rat · Grossratssaal

1. Zutritt zum Grossratssaal haben neben den Mitgliedern des Grossen Rates und des Regierungsrates die Mitarbeitenden des Parlamentsdienstes und der Staatskanzlei, soweit dies aus dienstlichen Gründen erforderlich ist.

2. Für akkreditierte Medienschaffende stehen Arbeitsplätze auf der Pressetribüne zur Verfügung.

← § 3 Reglement betreffend Akkreditierung der Medienschaffenden und Zutritt zum Grossen Rat Form und Wirkung der Akkreditierung § 5 Reglement betreffend Akkreditierung der Medienschaffenden und Zutritt zum Grossen Rat →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →