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§ 2 Reglement betreffend Akkreditierung der Medienschaffenden und Zutritt zum Grossen Rat - Zugangsbeschränkung

Zutritt zum Grossen Rat
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§ 2 Reglement betreffend Akkreditierung der Medienschaffenden und Zutritt zum Grossen Rat · Zugangsbeschränkung

1. An den Sitzungstagen des Grossen Rates ist der Zugang zu den vom Grossen Rat benützten Gebäudeteilen des Rathauses (Parlamentszone) beschränkt.

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