Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.500 CH-BS

§ 1 Reglement betreffend Akkreditierung der Medienschaffenden und Zutritt zum Grossen Rat - Form und Wirkung der Akkreditierung

Akkreditierung der Medienschaffenden
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Reglement betreffend Akkreditierung der Medienschaffenden und Zutritt zum Grossen Rat · Form und Wirkung der Akkreditierung

1. Die Akkreditierung von Medienschaffenden ist persönlich und wird vom Büro des Grossen Rates aufgrund eines Akkreditierungsgesuches erteilt.

2. Das Büro entscheidet über die Akkreditierung für die jeweilige Legislaturperiode.

Form und Wirkung der Akkreditierung § 2 Reglement betreffend Akkreditierung der Medienschaffenden und Zutritt zum Grossen Rat →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →