152.400
CH-BS
§ 3 Reglement über Organisation und Aufgaben des Parlamentsdienstes - Organisation
§ 3 Reglement über Organisation und Aufgaben des Parlamentsdienstes · Organisation
1. Der Parlamentsdienst ist dem Ratsbüro unterstellt und befolgt dessen Weisungen.
2. Der Parlamentsdienst erstellt sein Budget selbständig. Das Budget wird vom Ratsbüro genehmigt.
3. Der Parlamentsdienst organsiert sich selbst nach den ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen. Wichtige Veränderungen müssen durch das Ratsbüro genehmigt werden.