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§ 5 Ausgabenreglement für die Grossratskommissionen - Anpassung der Ansätze

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§ 5 Ausgabenreglement für die Grossratskommissionen · Anpassung der Ansätze

1. Die genannten Ansätze für die Arbeitslunches (§ 3) und die Kommissionsessen (§ 4) werden vom Ratsbüro zusammen mit den Entschädigungen gemäss § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) vom 29. Juni 2006 überprüft.

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