152.330
CH-BS
§ 4 Ausgabenreglement für die Grossratskommissionen - Kommissionsessen
§ 4 Ausgabenreglement für die Grossratskommissionen · Kommissionsessen
1. Jede Kommission kann einmal pro Legislaturperiode zu einem Essen einladen. Der Beitrag aus den Kommissionenbudgets pro teilnehmende Person ist auf Fr. 120 festgelegt. Eventuell höhere Beträge gehen zu Lasten der Teilnehmenden.