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CH-BS
§ 4 Reglement über die Teilnahme an Abstimmungen in Abwesenheit - Technische Probleme
§ 4 Reglement über die Teilnahme an Abstimmungen in Abwesenheit · Technische Probleme
1. Falls das Abstimmungssystem während eines Sitzungstags heruntergefahren werden muss, erhalten die Teilnehmenden einen neuen Link per E-Mail zugestellt. Die Teilnehmenden sind selber verantwortlich, sich rechtzeitig wieder einzuloggen.
2. Falls eine Teilnahme aufgrund technischer Probleme nicht möglich ist, ist die Abstimmung trotzdem gültig. Eine Wiederholung von Abstimmungen ist ausgeschlossen.