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CH-BS
§ 2 Reglement über die Teilnahme an Abstimmungen in Abwesenheit - Notwendige Erklärung
§ 2 Reglement über die Teilnahme an Abstimmungen in Abwesenheit · Notwendige Erklärung
1. Ratsmitglieder müssen vor einer digitalen Teilnahme eine Erklärung unterzeichnen und sich darin mit den Anforderungen an die Abstimmung in Abwesenheit sowie mit diesem Reglement einverstanden erklären. Ohne unterzeichnete Erklärung ist Abstimmen in Abwesenheit nicht möglich.
2. Die Erklärung ist jeweils für eine Legislatur gültig und muss für jede Legislatur neu unterzeichnet werden.