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§ 3 Reglement zum Schutz der persönlichen Integrität der Grossratsmitglieder des Kantons Basel-Stadt - Verletzung der persönlichen Integrität

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§ 3 Reglement zum Schutz der persönlichen Integrität der Grossratsmitglieder des Kantons Basel-Stadt · Verletzung der persönlichen Integrität

1. Eine Verletzung der persönlichen Integrität liegt vor, wenn Mitglieder unter anderem der Diskriminierung, dem Mobbing oder der sexuellen Belästigung ausgesetzt sind. Verletzende Handlungen können in verbaler, schriftlicher, nonverbaler oder auch körperlicher Form auftreten.

2. Als Diskriminierung gilt jede Verhaltensweise, die darauf abzielt, ein Mitglied namentlich wegen der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der genetischen Merkmale, der ethnischen und sozialen Herkunft, der sozialen Stellung, der Lebensform, der sexuellen Orientierung, der religiösen, weltanschaulichen und politischen Überzeugung oder wegen einer Behinderung ohne sachlichen Grund zu benachteiligen oder in seiner Würde herabzusetzen.

3. Mobbing umfasst systematisches, feindliches und während einer gewissen Zeitdauer anhaltendes oder wiederholtes Verhalten, mit dem ein Mitglied diskreditiert, isoliert oder ausgegrenzt werden soll.

4. Als sexuelle Belästigung gilt jede unerwünschte Verhaltensweise mit sexuellem Bezug, namentlich

a) anzügliche und peinliche Bemerkungen;

b) Sprüche und Witze, die Mitglieder aufgrund ihres Geschlechtes herabwürdigen;

c) pornographische Bilder;

d) anzügliche, herabwürdigende Blicke und Gesten;

e) unerwünschte Berührungen;

f) wiederholte unerwünschte Einladungen;

g) Annäherungsversuche, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen;

h) sexuelle und körperliche Übergriffe;

i) Nötigung;

j) Vergewaltigung.

5. Je nach Schwere des Verhaltens kann eine Verletzung der persönlichen Integrität schon bei einer einzigen Handlung vorliegen. In den Fällen gemäss Abs. 4 lit. a-g ist nicht die Absicht der agierenden Person entscheidend, sondern die Art und Weise wie das Verhalten vom Mitglied unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Umstände erlebt und empfunden wird.

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