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152.110 AB CH-BS

§ 8 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (AB) - Protokoll

Allgemeine Bestimmungen und Organisation
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§ 8 AB · Protokoll

1. Das Protokoll über die Sitzungen des Grossen Rates wird unter der Aufsicht der Präsidentin oder des Präsidenten von den hierfür bezeichneten Sekretärinnen und Sekretären besorgt.

2. Von den Sitzungen wird jeweils ein Beschlussprotokoll geführt.

3. Das von der Ersten Sekretärin oder dem Ersten Sekretär zu erstellende Beschlussprotokoll hat zu enthalten

a) sämtliche Gegenstände der Verhandlung;

b) die Namen der Votierenden;

c) die zur Abstimmung kommenden Anträge;

d) sämtliche Beschlüsse; für umfangreiche Beschlüsse kann auf die Publikation im Kantonsblatt verwiesen werden;

e) * die vollständigen Ergebnisse der durchgeführten Abstimmungen;

f) * bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit gemäss § 23 Abs. 2 GO die Namen der anwesenden Ratsmitglieder;

g) die zu Protokoll gegebenen Erklärungen der Mitglieder des Regierungsrates.

4. Das Beschlussprotokoll wird von der Präsidentin oder vom Präsidenten und von der Ersten Sekretärin oder dem Ersten Sekretär unterzeichnet.

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