152.110
AB
CH-BS
§ 7 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (AB) - Geschäftsverzeichnis
Allgemeine Bestimmungen und Organisation
§ 7 AB · Geschäftsverzeichnis
1. Das Geschäftsverzeichnis wird vom Parlamentsdienst zusammengestellt und enthält
a) die neu eingegangenen Geschäfte;
b) die beim Parlamentsdienst zur späteren Traktandierung liegenden Geschäfte;
c) die bei Kommissionen liegenden Geschäfte;
d) * Motionen, Anzüge, Planungsanzüge, Budgetpostulate, Vorgezogene Budgetpostulate, Anträge auf Einreichung von Standesinitiativen und Schriftliche Anfragen im Wortlaut;
e) Interpellationen, die vor der Drucklegung eingegangen sind, im Wortlaut.