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152.110 AB CH-BS

§ 7 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (AB) - Geschäftsverzeichnis

Allgemeine Bestimmungen und Organisation
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§ 7 AB · Geschäftsverzeichnis

1. Das Geschäftsverzeichnis wird vom Parlamentsdienst zusammengestellt und enthält

a) die neu eingegangenen Geschäfte;

b) die beim Parlamentsdienst zur späteren Traktandierung liegenden Geschäfte;

c) die bei Kommissionen liegenden Geschäfte;

d) * Motionen, Anzüge, Planungsanzüge, Budgetpostulate, Vorgezogene Budgetpostulate, Anträge auf Einreichung von Standesinitiativen und Schriftliche Anfragen im Wortlaut;

e) Interpellationen, die vor der Drucklegung eingegangen sind, im Wortlaut.

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