Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.110 AB CH-BS

§ 55 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (AB) - Orientierung der Öffentlichkeit

Kommissionen
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§ 55 AB · Orientierung der Öffentlichkeit

1. Kommissionsberichte und Stellungnahmen zu aktuellen Themen in ihrem Zuständigkeitsbereich können auf Beschluss der Kommission nach vorgängiger Information des Ratspräsidiums der Öffentlichkeit vorgestellt und erläutert werden. Die Information soll gleichzeitig den Mitgliedern des Grossen Rates zugänglich gemacht werden.

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