152.110
AB
CH-BS
§ 42a Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (AB) - Parlamentarische Erklärung
Instrumentarium
§ 42a AB · Parlamentarische Erklärung
1. Anträge für eine Parlamentarische Erklärung sind schriftlich und unterzeichnet vor der Sitzung einzureichen.
2. Die Grundsatzdebatte über die Parlamentarische Erklärung findet im Rahmen der Eintretensdebatte des Geschäftes statt, auf welches sich die Parlamentarische Erklärung bezieht.
3. Nach der Schlussabstimmung bzw. dem Nichteintretens- oder Rückweisungsbeschluss des Geschäftes bereinigt der Grosse Rat die Parlamentarische Erklärung und beschliesst mit einfachem Mehr, ob er sie in der bereinigten Fassung dem Regierungsrat überweisen will. Nach dem Überweisungsbeschluss ist die Parlamentarische Erklärung erledigt.