152.110
AB
CH-BS
§ 42 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (AB) - Resolution
Instrumentarium
§ 42 AB · Resolution
1. Der Antrag zu einer Resolution ist schriftlich und unterzeichnet einzureichen und hat den vorgeschlagenen Wortlaut zu enthalten. Er ist als Antrag zur Tagesordnung zu behandeln.
2. Beschliesst der Grosse Rat, auf den Antrag einzutreten, so entscheidet er, an welche Stelle die Resolution auf die Tagesordnung zu setzen ist.