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152.110 AB CH-BS

§ 38 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (AB) - Planungsanzug, Budgetpostulat, Vorgezogenes Budgetpostulat

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§ 38 AB · Planungsanzug, Budgetpostulat, Vorgezogenes Budgetpostulat

1. Für die Einreichung, den Rückzug und die Diskussion eines Planungsanzugs, eines Budgetpostulats oder eines Vorgezogenen Budgetpostulats gelten sinngemäss die Bestimmungen von §§ 36 und 37 hiervor.

2. Das Ratsbüro kann die Stellungnahme des Regierungsrates zu einem Planungsanzug der zuständigen Sachkommission zur Vorberatung überweisen.

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