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152.110 AB CH-BS

§ 27 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (AB) - Schliessung der Redeliste

Behandlung der Geschäfte
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§ 27 AB · Schliessung der Redeliste

1. Mit zwei Dritteln der Stimmen kann der Grosse Rat einen Ordnungsantrag auf Schliessung der Redeliste annehmen. Bereits für Voten eingeschriebenen Ratsmitgliedern ist das Wort noch zu erteilen.

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