Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.110 AB CH-BS

§ 25 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (AB) - Anträge zu Geschäften

Behandlung der Geschäfte
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§ 25 AB · Anträge zu Geschäften

1. Anträge zu einem in Beratung stehenden Geschäft sind dem Präsidium schriftlich und unterzeichnet einzureichen. Wird ein Antrag vom Ratsmitglied, das ihn gestellt hat, zurückgezogen, so kann ihn ein anderes Ratsmitglied wieder aufnehmen, ohne ihn erneut schriftlich einreichen und unterschreiben zu müssen.

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