152.110
AB
CH-BS
§ 25 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (AB) - Anträge zu Geschäften
Behandlung der Geschäfte
§ 25 AB · Anträge zu Geschäften
1. Anträge zu einem in Beratung stehenden Geschäft sind dem Präsidium schriftlich und unterzeichnet einzureichen. Wird ein Antrag vom Ratsmitglied, das ihn gestellt hat, zurückgezogen, so kann ihn ein anderes Ratsmitglied wieder aufnehmen, ohne ihn erneut schriftlich einreichen und unterschreiben zu müssen.